Sommerreifen im Winter: Das Haftungsrisiko für Fuhrparkleiter

Sommerreifen im Winter: Das Haftungsrisiko für Fuhrparkleiter

Sommerreifen im Winter sind im Fuhrpark ein erhebliches Haftungs-, Versicherungs- und Compliance-Risiko. Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall mit einem Dienstwagen auf Sommerreifen, können Fahrer, Fuhrparkleiter und Arbeitgeber gleichzeitig haften.

Sommerreifen im Winter sind im Fuhrpark ein erhebliches Haftungs-, Versicherungs- und Compliance-Risiko. Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall mit einem Dienstwagen auf Sommerreifen, können Fahrer, Fuhrparkleiter und Arbeitgeber gleichzeitig haften.

Warum Sommerreifen im Winter rechtlich problematisch sind

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO). Sie greift immer dann, wenn winterliche Straßenverhältnisse vorliegen.

Winterliche Bedingungen sind u. a.:

  • Schnee

  • Schneematsch

  • Eis oder Reifglätte

  • allgemeine Glätte

👉 Sommerreifen sind unter diesen Bedingungen unzulässig – unabhängig davon, ob es sich um Privat- oder Dienstwagen handelt.

Was gilt rechtlich als „falsche Bereifung“?

Falsche Bereifung liegt vor, wenn bei winterlichen Bedingungen:

  • Sommerreifen montiert sind

  • Reifen kein Alpine-Symbol (3PMSF) tragen

  • Reifen nicht zum Fahrzeug passen (Last- oder Geschwindigkeitsindex)

  • Reifen stark abgefahren oder beschädigt sind

M+S ohne Alpine-Symbol reicht nicht aus.

Haftung im Unfallfall

1️⃣ Fahrerhaftung

Der Fahrer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld ab 60 €

  • 1 Punkt in Flensburg

  • Mithaftung oder volle Haftung bei Unfällen

  • Kürzungen oder Verweigerung von Versicherungsleistungen

👉 Auch im Dienstwagen bleibt der Fahrer verkehrsrechtlich verantwortlich.

2️⃣ Haftung des Fuhrparkleiters / Arbeitgebers

Für Fuhrparkleiter ist das Risiko besonders hoch.

Arbeitgeber haften, wenn:

  • keine klare Winterreifenregelung existiert

  • Fahrzeuge ohne Kontrolle überlassen werden

  • Sommerreifen im Winter geduldet oder übersehen werden

  • Reifenwechsel organisatorisch nicht sichergestellt ist

Rechtlich relevant:

  • Organisationsverschulden

  • mögliche Regressforderungen durch Versicherungen

  • persönliche Haftungsrisiken für Fuhrparkverantwortliche

Sommerreifen im Winter sind ein klassischer Haftungsfall im Fuhrparkmanagement.

Besonderes Risiko: Elektro-Dienstwagen

Bei Elektrofahrzeugen verschärft sich die Problematik zusätzlich:

  • höheres Fahrzeuggewicht durch Batterie

  • höheres Drehmoment → schlechtere Traktion auf Sommerreifen

  • sensiblere Assistenz- und Regelsysteme

Folge:
Sommerreifen führen bei Elektroautos im Winter besonders schnell zu:

  • verlängerten Bremswegen

  • Traktionsverlust

  • Kontrollverlust bei Nässe, Schnee oder Eis

Das Haftungs- und Unfallrisiko ist bei E-Dienstwagen überdurchschnittlich hoch.

Versicherung

Nach einem Unfall prüfen Versicherer u. a.:

  • waren Sommerreifen bei Winterbedingungen montiert?

  • lag grobe Fahrlässigkeit vor?

  • hat der Arbeitgeber seine Organisationspflicht verletzt?

Mögliche Konsequenzen:

  • Leistungskürzungen in der Kasko

  • Regressforderungen gegen Fahrer oder Unternehmen

  • langwierige Schadenregulierung

  • interne arbeitsrechtliche Folgen

Persönliche Beratung Winterkompletträder

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Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, maßgeschneidertes Angebot für Ihren Fuhrpark – rechtssicher, wirtschaftlich und speziell auf Elektro- und Dienstwagen abgestimmt.

Bußgelder & rechtliche Folgen im Überblick

Verstoß Konsequenz
Sommerreifen bei Winterglätte 60 € + 1 Punkt
Behinderung anderer 80 €
Gefährdung 100 €
Unfall 120 €
Halterverstoß ab 75 €

Die finanziellen Folgen sind gering im Vergleich zu Haftung und Regressrisiken.

Best Practices für Fuhrparkleiter

So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen:

  • Zentrale Winterreifen- oder Winterkomplettrad-Strategie

  • Verbindliche Wechseltermine

  • Dokumentation aller Reifenwechsel

  • Klare Dienstwagenrichtlinie (keine Sommerreifen im Winter)

  • Keine Reifenverantwortung beim Fahrer

Standardisierung ist der effektivste Haftungsschutz.

Fazit

Für Fuhrparkleiter gilt:

  • ❌ Sommerreifen im Winter sind unzulässig

  • ⚠️ Haftung trifft Fahrer und Arbeitgeber

  • 🧾 Versicherungen reagieren streng

  • 🚗 Elektroautos erhöhen das Risiko deutlich

Sommerreifen im Winter sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmendes Management- und Haftungsthema.

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