Winterreifen im Dienstwagen sind kein Detail, sondern ein entscheidender Faktor für Haftung, Versicherungsschutz und rechtliche Sicherheit. Wer mit falscher oder fehlender Winterbereifung unterwegs ist, riskiert Bußgelder, Punkte, Versicherungskürzungen und persönliche Haftung – für Fahrer und Arbeitgeber.
Gilt die Winterreifenpflicht für Dienstwagen?
Ja. Dienstwagen unterliegen vollständig der situativen Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) – unabhängig von:
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Leasing oder Eigentum
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privater Mitnutzung
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Verbrennungs- oder Elektroantrieb
Die Pflicht greift bei:
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Schnee
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Schneematsch
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Eis- oder Reifglätte
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allgemeiner Glätte
👉 Firmenwagen sind rechtlich Privatfahrzeugen gleichgestellt.
Welche Winterreifen sind vorgeschrieben? (Stand 2026)
Zulässig sind ausschließlich:
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❄️ Winterreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF)
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❌ M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus
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Ganzjahresreifen nur erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen
Zusätzlich müssen die Reifen:
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den korrekten Last- und Geschwindigkeitsindex erfüllen
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technisch für das jeweilige Fahrzeug freigegeben sein
Bußgelder & Punkte: Das droht bei Verstößen
Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss mit folgenden Strafen rechnen:
Für den Fahrer
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60 € Bußgeld
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1 Punkt in Flensburg
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bei Behinderung: 80 €
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bei Gefährdung: 100 €
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bei Unfall: 120 €
👉 Das gilt auch im Dienstwagen.
Für den Fahrzeughalter / Arbeitgeber
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Bußgeld ab 75 €
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bei Organisationsverschulden weitere rechtliche Konsequenzen möglich
Versicherung: Was passiert im Schadenfall?
Ein besonders kritischer Punkt für Dienstwagenfahrer und Arbeitgeber.
Kfz-Haftpflicht
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Reguliert den Schaden beim Unfallgegner
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Regress gegen Fahrer oder Halter möglich, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Teil- & Vollkasko
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Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung möglich
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besonders bei:
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fehlendem 3PMSF-Symbol
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falschem Lastindex
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stark abgefahrenen Reifen
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👉 Versicherer prüfen die Bereifung sehr genau, vor allem bei Firmenfahrzeugen.
Rechtliche Risiken für Arbeitgeber
Viele Unternehmen unterschätzen ihre Verantwortung.
Arbeitgeber haften, wenn:
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keine klare Winterreifenregelung existiert
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Fahrzeuge ohne Kontrolle überlassen werden
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ungeeignete oder falsche Reifen beschafft wurden
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Reifenwechsel nicht organisiert oder dokumentiert sind
Mögliche Folgen:
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Regressforderungen von Versicherungen
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persönliche Haftungsrisiken für Fuhrparkleiter
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Probleme bei Compliance-, Audit- oder ESG-Prüfungen
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Reputationsschäden
Die Winterreifenpflicht ist eine Organisationspflicht des Arbeitgebers.
Besonderheiten bei Elektro-Dienstwagen
Bei Elektroautos verschärfen sich die Risiken zusätzlich:
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höheres Fahrzeuggewicht durch Batterie
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höheres Drehmoment → stärkerer Reifenverschleiß
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sensiblere Assistenz- und Regelsysteme
Ungeeignete Winterreifen können:
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Bremswege verlängern
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Traktion verschlechtern
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Versicherungsprobleme verschärfen
👉 Für Elektro-Dienstwagen sind E-Auto-freigegebene Winterreifen zwingend erforderlich.
So minimieren Unternehmen rechtliche Risiken
Best Practices für Dienstwagen & Fuhrparks:
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Zentrale Winterreifen- oder Winterkomplettrad-Strategie
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Einheitliche, fahrzeugspezifische Bereifung
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Dokumentierte Wechseltermine
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Klare Regelungen in der Dienstwagenrichtlinie
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Keine Reifenwahl in Eigenverantwortung der Fahrer
Standardisierung schützt vor Bußgeldern, Haftung und Versicherungskonflikten.
Persönliche Beratung – Risiken vermeiden
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Fazit
Für Dienstwagen gilt:
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❄️ Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben
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💸 Bußgelder & Punkte drohen bei Verstößen
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🧾 Versicherungen prüfen sehr genau
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⚠️ Arbeitgeber tragen Organisationsverantwortung
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🚗 Elektroautos erhöhen die Anforderungen
Unternehmen, die Winterreifen strategisch organisieren, vermeiden rechtliche Risiken, Kosten und Reputationsschäden.


