Die Winterreifenpflicht im Fuhrpark ist eine zentrale Haftungs- und Compliance-Frage. Kommt es mit einem Dienstwagen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, stellt sich sofort die Frage: Wer haftet – Fahrer, Arbeitgeber oder beide? Besonders bei Elektro-Dienstwagen verschärfen technische Anforderungen das Risiko. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, wie die Haftung verteilt ist, welche Pflichten Unternehmen haben und wie Fuhrparkleiter Haftungsrisiken wirksam vermeiden.
Gilt die Winterreifenpflicht für Dienstwagen?
Ja. Dienstwagen unterliegen vollständig der situativen Winterreifenpflicht – unabhängig davon, ob sie:
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geleast oder gekauft sind
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privat mitgenutzt werden
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mit Verbrennungs- oder Elektroantrieb fahren
Die Pflicht greift bei:
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Schnee
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Schneematsch
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Eis oder Reifglätte
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allgemeiner Glätte
👉 Es gibt keine Sonderregelungen für Firmenfahrzeuge.
Welche Reifen sind vorgeschrieben? (Stand 2026)
Für alle Dienstwagen im Fuhrpark gilt:
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❄️ Winterreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) sind Pflicht
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❌ M+S-Kennzeichnung allein ist nicht mehr ausreichend
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Ganzjahresreifen nur zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen
Zusätzlich müssen Reifen:
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den richtigen Last- und Geschwindigkeitsindex haben
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technisch für das jeweilige Fahrzeug freigegeben sein
Haftung bei Unfällen: Wer trägt die Verantwortung?
1️⃣ Haftung des Fahrers
Der Fahrer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.
Mögliche Folgen bei falscher Bereifung:
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Bußgeld ab 60 €
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1 Punkt in Flensburg
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Mithaftung oder volle Haftung bei Unfällen
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Kürzungen oder Ablehnung von Versicherungsleistungen
👉 Auch im Dienstwagen bleibt der Fahrer verkehrsrechtlich verantwortlich.
2️⃣ Haftung des Arbeitgebers / Halters
Der Arbeitgeber haftet zusätzlich, wenn ein Organisationsverschulden vorliegt.
Das ist der Fall, wenn:
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keine klare Winterreifenregelung existiert
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Fahrzeuge ohne Kontrolle überlassen werden
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falsche oder ungeeignete Reifen beschafft wurden
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Reifenwechsel nicht organisiert oder dokumentiert sind
Konsequenzen:
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Regressforderungen durch Versicherungen
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Haftungsrisiken für Fuhrparkleiter und Geschäftsführung
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Probleme bei Audits und Compliance-Prüfungen
➡️ Im Fuhrpark ist die Winterreifenpflicht eine Managementaufgabe.
Besonderheiten bei Elektro-Dienstwagen
Elektroautos erhöhen das Haftungsrisiko bei falscher Bereifung:
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höheres Fahrzeuggewicht durch Batterie
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höheres Drehmoment → stärkerer Reifenverschleiß
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sensiblere Assistenz- und Regelsysteme
Nicht geeignete Winterreifen können:
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Traktion und Bremsweg verschlechtern
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schneller versagen
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Versicherungsprobleme verschärfen
👉 Für Elektro-Dienstwagen sind E-Auto-freigegebene Winterreifen zwingend empfehlenswert.
Versicherung & Schadenregulierung
Nach einem Unfall prüfen Versicherer insbesondere:
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war ein 3PMSF-Winterreifen montiert?
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war der Lastindex korrekt?
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war der Reifen verkehrssicher?
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liegt ein Organisationsversagen des Arbeitgebers vor?
❗ Mögliche Folgen:
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Leistungskürzungen
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Regress gegen Fahrer oder Unternehmen
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langwierige Schadenabwicklung
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Best Practices für Fuhrparkleiter
So minimieren Sie Haftungsrisiken nachhaltig:
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Zentrale Winterreifen- bzw. Winterkomplettrad-Strategie
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Einheitliche, fahrzeugspezifische Bereifung
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Dokumentierte Wechseltermine
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Klare Regelungen in der Dienstwagenrichtlinie
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Keine Reifenwahl in Eigenverantwortung der Fahrer
💡 Standardisierung schützt vor Haftung und senkt Kosten.
Fazit: Winterreifenpflicht ist Chefsache
Für Dienstwagen im Fuhrpark gilt:
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❄️ Winterreifen sind gesetzlich Pflicht
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⚠️ Fahrer und Arbeitgeber können haften
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📋 Organisationsversagen ist ein reales Risiko
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🚗 Elektroautos erhöhen die technischen Anforderungen
Unternehmen, die ihre Winterreifenstrategie klar regeln, schützen Fahrer, Management und Flotte gleichermaßen.


